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Herbstliches Autofahren: Wichtige Tipps von ERGO Versicherung für Verbraucher

Trotz Nebel, Nässe und Laub sicher unterwegs Nebel, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse können das Autofahren im Herbst zu einer ungemütlichen Angelegenheit machen. Worauf Autofahrer...

Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss...

Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das...

Unfälle mit dem E-Bike vermeiden

Tipps für eine sichere Fahrt E-Bikes sind extrem beliebt. Doch viele unterschätzen die Unterschiede in der Fahrweise im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern. Nicht selten kommt...

Mit Telematik-Tarifen bei der Kfz-Versicherung sparen – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie das funktioniert und worauf Autofahrer achten sollten Kfz-Versicherung sparen Wer sicher und vorausschauend Auto fährt, kann mit einem sogenannten Telematik-Tarif seinen Kfz-Versicherungsbeitrag senken. Dabei zeichnen...

Wie funktioniert die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren Anita M. aus Erfurt: Überall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das für mich als Arbeitnehmer und wie läuft die Krankmeldung dann ab? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer kürzeren Frist verlangen - es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten "gelben Schein" in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet:

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