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STIKO empfiehlt Schwangeren Impfung gegen Keuchhusten - Prtaxi.de

München (ots) – – Empfehlung der Keuchhusten-Impfung von Schwangeren zu Beginn des 3. Trimenons (28. Schwangerschaftswoche) – Keuchhusten-Impfung in jeder Schwangerschaft und unabhängig von zuvor verabreichten Impfungen gegen Keuchhusten – Impfung soll Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch hochansteckende Keuchhusten-Infektionen bei Neugeborenen und jungen Säuglingen reduzieren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun auch die Impfung gegen Keuchhusten für schwangere Frauen.* Als maternale Immunisierung sollte diese zu Beginn des 3. Trimenons erfolgen, bei einer sich abzeichnenden Frühgeburt schon im 2. Trimenon. Die Empfehlung der STIKO gilt für jede Schwangerschaft und unabhängig vom Abstand einer zuvor verabreichten Impfung gegen Keuchhusten. Ziel der Impfung ist, Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch hochansteckende Infektionen mit dem Bakterium Bordetella pertussis, dem Erreger des Keuchhustens, bei Neugeborgenen und jungen Säuglingen zu reduzieren.

Die STIKO begründet ihre Empfehlung unter anderem mit einer immer noch beträchtlichen Anzahl an Keuchhusten-Fällen jedes Jahr, trotz hoher Impfquoten bei Kindern. Die hochansteckende Erkrankung gefährdet besonders Säuglinge unter zwei Monaten, da die von der STIKO empfohlene Grundimmunisierung gegen Keuchhusten erst ab dem zweiten Lebensmonat erfolgt. Mit der nun empfohlenen Impfung in der Schwangerschaft und damit verbundenen Antikörperübertragung an das Neugeborene, wird diese Lücke geschlossen. Studien ergeben eine Effektivität der Impfung zur Verhinderung von Keuchhusten bei Säuglingen unter zwei bis drei Monaten von 69 bis 93 Prozent. Studien zeigten auch, dass Kinder von in der Schwangerschaft geimpften Müttern seltener an komplexen chronischen Erkrankungen leiden und auch mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit an ASD (Autism Spectrum Disorder) erkranken.

„Keuchhusten ist hochinfektiös“, betont Dr. med. Markus Kirchner, Leiter Medical Affairs Impfstoffe bei GlaxoSmithKline (GSK). „Ursache dafür ist das hochgradig ansteckende Bakterium Bordetella pertussis, das über Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen wird. Wir begrüßen die Entscheidung der STIKO. Die Impfung von Schwangeren bietet den Neugeborenen Schutz von Anfang an und ist ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Nestschutzes.“

Keuchhusten kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Anzeichen sind erkältungsähnliche Symptome, wie Schnupfen, Fieber und stakkato artiger Husten. Die häufigste Komplikation von Keuchhusten ist die Lungenentzündung (Pneumonie). Sie tritt bei 10% aller erkrankten Säuglinge auf. Bisher empfahl die STIKO lediglich eine Grundimmunisierung gegen Keuchhusten mit vier Impfdosen im Alter von zwei, drei, vier und 11 – 14 Monaten. Auffrischimpfungen werden im Vorschul- und Jugendalter empfohlen sowie einmalig bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischimpfung im Erwachsenenalter. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO alle zehn Jahre eine Auffrischung für alle Frauen im gebärfähigen Alter sowie für enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes. Darüber hinaus soll gemäß STIKO das Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen alle zehn Jahre eine Dosis Keuchhusten-Impfstoff erhalten. Besonders wichtig ist hier die Impfung für Hebammen, die in der Nachsorge in den ersten Wochen nach der Geburt direkten Kontakt zu Müttern und Säuglingen haben.

Die Keuchhusten-Impfung zur maternalen Immunisierung wird zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat. Auch wenn die Kassen die Kosten für die Impfung noch nicht standardmäßig übernehmen, erstatten einige Krankenkassen diese jedoch bereits als Satzungsleistung bzw. immer mehr auch als Einzelfallentscheidung. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse. Für Versicherte der privaten Krankenkassen (PKV) sind Impfungen ab STIKO-Empfehlung vertraglich abgedeckt.

*Quelle: Epidemiologisches Bulletin 13/2020, Erschienen am 26. März 2020 ( https ://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/13/Art_01.html?nn=2375548 )

NP-DE-PTX-PRSR-200002; 04/20

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