Essen (ots) – Viele Verbraucher sind derzeit verunsichert: Darf ich überhaupt noch grillen? Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer Coronaschutzverordnungen erlassen, die vorerst bis zum 19. April 2020 gelten. Als Ordnungswidrigkeiten sind auch Grillen und Picknick im Freien ohne Ausnahme verboten. Bei Verstößen dagegen wird ein Bußgeld gegen jede angetroffene Person verhängt.
Jetzt herrscht aber Unsicherheit, ob Grillen grundsätzlich verboten ist. Den BIAG (Barbecue Industry Association Grill e.V.) haben dazu diverse Anfragen erreicht – sowohl von Verbrauchern als auch von Medien. Aus diesem Anlass hier eine Klarstellung.
Im häuslichen Bereich ist das Grillen erlaubt, wenn daran ausschließlich die zum Hausstand gehörenden Personen teilnehmen, es nicht in eine „wilde Party“ ausartet und auch keine anderen – z.B. Nachbarn – belästigt werden. Auch in diesen schwierigen Zeiten kann also das Grillvergnügen daheim im Familienkreis ein bischen Abwechslung in die heimische Küche und den Alltag bringen.
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