Hamburg (ots) – Am 01.03.2020 ist es soweit: Das Masernschutzgesetz tritt in
Kraft. Was das bedeutet? Die BKK Mobil Oil bringt die wichtigsten Fakten auf den
Punkt.
„Die Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr
kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen“, erklärt Kinder-
und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. „Daher hat der Gesetzgeber nach langer
Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.“ Mit
Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder
Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieser
Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder
Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder
gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.
Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut
werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen.
Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein
Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.
Die Pflichtimpfung ist gesundheitlich ein enorm wichtiger Faktor: „Nach einer
Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die
betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung
besteht dieses Risiko nicht“, so Dr. Annette Lingenauber.
Weitere Fakten zum Masernschutzgesetz gibt es unter
bkk-mobil-oil.de/masernimpfpflicht (https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und–
vorteile/vorsorge-und-impfungen/Impfungen/masernimpfpflicht.html).
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