Medienmitteilung
Sturmschäden durch Orkantief Zeynep? Das müssen Versicherte beachten
Bremen, 18.02.2022. Nach dem Sturm ist vor dem Sturm: Das Orkantief Zeynep löst Ylenia ab und Meteorologinnen und Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes gehen von einer stärkeren Intensität des kommenden Tiefs aus. Gegen Schäden, die ein Sturm verursacht, kann Versicherungsschutz bestehen. Welche Punkte zu beachten sind, weiß David Sahlender von der Versicherungsrechtskanzlei Wittig Ünalp:
„Ein Sturm ist nach Versicherungsbedingungen erst ab einer Windstärke 8 – also einer Geschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde oder mehr – ein Sturm. Versicherte müssen einen Nachweis erbringen, dass diese Windstärke am Versicherungsort eingetreten ist. Ein entsprechender Nachweis kann bei einem Wetterdienst angefordert werden. Die Wetterstation muss allerdings in der Nähe des Versicherungsortes liegen. Deshalb empfehlen wir, im Sinne der zusätzlich möglichen Beweiserleichterung alle Schäden an anderen Gebäuden in der Umgebung zu dokumentieren und Kontakt zu anderen betroffenen Gebäudeeigentümer:innen zu suchen. Es gilt: Je mehr Nachweise, desto besser. Wichtig ist ebenso, dass die Betroffenen bei einem Schaden alles tun, um dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Auch diese Maßnahmen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Notdachs oder Trocknungsmaßnahmen, sollten detailliert für die Versicherung dokumentiert werden. Wenn Versicherte den Schaden – am besten schriftlich – bei der Versicherung gemeldet haben, empfehlen wir, dort auch Maßnahmen zur Schadensminderung zu erfragen und diese unbedingt umzusetzen.“
Über Wittig Ünalp:
Die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB besteht seit 20 Jahren und gehört zu den größten deutschen Fachanwaltskanzleien für Versicherungsrecht. Sie vertritt ausschließlich Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Die Kanzlei betreibt Büros in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, München sowie Nürnberg und beschäftigt insgesamt 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 6 Fachanwältinnen und -anwälte für Versicherungsrecht. www.versicherungsrecht-wittig.de.
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