Berlin (ots) – Staatsanwaltschaft Berlin beziffert Schaden durch jüngste Betrugsfälle bei Corona-Hilfsprogrammen auf zweistelligen Millionenbetrag // Ermittlungen in zwei „Komplexen“
Bei den jüngsten Betrugsfällen mit Corona-Hilfen ist ein größerer Schaden entstanden als bisher bekannt. Nach aktuellem Stand geht die Berliner Staatsanwaltschaft davon aus, dass eine zweistellige Millionensumme an Betrüger abgeflossen ist, wie ein Sprecher der Behörde dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 5/2021, EVT 15. April) sagte. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft nach Informationen aus Ermittlerkreisen sogar befürchtet, dass der Schaden mehr als 100 Mio. Euro betragen könnte.
Mitte März hatte das Bundeswirtschaftsministerium nach Hinweisen auf Betrug die Abschlagzahlungen bei mehreren Hilfsprogrammen abrupt gestoppt – zum Unmut von Unternehmern und Selbstständigen. Es begründete die Sperre als „Vorsichtsmaßnahme“. Nach wenigen Tagen flossen die Zahlungen wieder. Zur Höhe des Schadens gab es bisher keine Angaben. Inoffiziell war von weniger als 15 Mio. Euro die Rede.
Bei der Betrugsmasche nutzten die Täter die Vorgabe, dass die Unternehmen, die von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, die Hilfen nicht selbst beantragen können. Die Anträge in ihrem Namen stellen können nur sogenannte prüfende Dritte – etwa Steuerberater oder Rechtsanwälte. Diese Regelung sollte eigentlich Missbrauch verhindern. In einem Fall in Berlin verwendeten Gauner jedoch die Daten einer Anwaltskanzlei, die verzogen war, um für angebliche Mandanten Hilfen zu beantragen. Wie es in Ermittlerkreisen heißt, sollen auf diese Weise im Namen realer Firmen mehrere größere Zahlungen abgerufen worden und auf neu eingerichtete Konten geflossen sein. Nach der Entdeckung des Betrugs habe die Staatsanwaltschaft noch versucht, einen Teil des Geldes zu sichern.
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage von CAPITAL, man ermittele derzeit in zwei verschiedenen „Komplexen“. In einem Komplex seien die Beschuldigten bekannt. In einem anderen liefen die Ermittlungen gegen unbekannt.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage des Magazins unter Verweis auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu der Höhe des Schadens äußern. Das Ministerium hatte eine IT-Firma damit beauftragt, ein Onlineportal zu entwickeln und zu betreiben, über das die Hilfen beantragt und abgewickelt werden. Das Auftragsvolumen dafür beläuft sich inzwischen auf rund 90 Mio. Euro. Jedoch verzichtete es in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium darauf, bei den Anträgen der Steuerberater oder Anwälte die Konto- und Steuerdaten der begünstigten Unternehmen mit denen der Finanzämter abzugleichen. Von dieser Lücke profitierten offenbar die Betrüger.
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