Karlsruhe (ots) –
– Jetzt online: Die Reaktionen auf die Wahlprüfsteine der Arbeitsgruppe der Studierendenwerke BaWü
– Hohe Hürden bei der Inanspruchnahme der für die Studierendenwerke eingerichteten 30 Millionen Euro Corona-Soforthilfe des Landes
Karlsruhe (ots) – Der Erhalt der Chancengerechtigkeit beim Studium und die Sicherung der Attraktivität des Hochschulstandorts Baden-Württemberg sind eine soziale Verpflichtung des Landes. Im Vorfeld der am 14. März 2021 stattfindenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat die Arbeitsgruppe der Studierendenwerke BaWü daher sechs Wahlprüfsteine erstellt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Wahlprüfsteine sollen den Wahlberechtigten als Entscheidungshilfe dienen. Konkret geht es um zentrale Themen wie die finanzielle Sicherstellung ihres umfassenden Leistungsangebots vor Ort, den Bürokratieabbau beim BAföG, die Unterstützung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Finanzierung eines günstigen und ausgewogenen Mensaessens sowie die Beibehaltung eines kostenfreien Beratungsangebots. Die Reaktionen der im Landtag vertretenen Fraktionen CDU, DIE GRÜNEN, FDP und SPD können jetzt online unter www.wahlpruefsteine-stw-bw.de nachgelesen werden. Die Landesgeschäftsstelle der AfD gab keine Rückmeldung.
Trotz pandemiebedingter Mehraufwände nur geringe Chancen auf Corona-Hilfe
Die Dringlichkeit der finanziellen Sicherung der Studierendenwerke und ihres Leistungsangebots hat sich durch die Corona-Pandemie weiter verschärft. Wie das für die Studierendenwerke zuständige Wissenschaftsministerium bereits in seiner Pressemitteilung vom 20. Juli 2020 festgestellt hat, haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Studierendenwerke vor große Herausforderungen gestellt und tun dies bis heute. Die Einstellung des Präsenzbetriebs an den Hochschulen, die Schließung der gastronomischen Einrichtungen und der Kitas, Mietausfälle in den Wohnhäusern sowie die erhöhten Anforderungen an den Hygiene- und Arbeitsschutz haben weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich gezogen.
Durch rasches unternehmerisches Handeln ist es den Studierendenwerken gelungen, Millionenverluste zu vermeiden und gleichzeitig die größtmögliche Unterstützung und Sicherheit für die Studierenden sowie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter aufrechtzuerhalten. Neben Hygiene-Konzepten für Gastronomie, Kita, Wohnanlagen und Verwaltung waren die kurzfristige Umstellung der Beratungsleistungen auf digitale Kommunikationsformen (Video, Chat, E-Mail, Hotline) zu bewältigen und Möglichkeiten des effizienten mobilen Arbeitens für die eigenen Beschäftigten zu schaffen. Darüber hinaus haben sich die Studierendenwerke für die vom Land und Bund zur Verfügung gestellten Not- und Überbrückungshilfen für Studierende eingesetzt und deren Abwicklung übernommen. Durch diese weiteren Maßnahmen ist neben den pandemiebedingten Einnahmeausfällen ein signifikanter Mehraufwand entstanden.
„Dass die Studierendenwerke im Land trotz dieser Herausforderungen recht gut dastehen, ist das Ergebnis eines effizienten Krisenmanagements und des Engagements aller Beschäftigten vor Ort. Neben dem Kurzarbeitergeld, welches zügig bei den Arbeitsagenturen beantragt wurde, haben uns vor allem erhebliche Kosteneinsparungen geholfen, die finanzielle Situation zu stabilisieren. Wir alle haben bereits geplante Maßnahmen für Instandhaltungen zurückgestellt sowie Investitions- und Nachhaltigkeitsprojekte auf Eis gelegt. Auch etliche offene Personalstellen blieben in den Studierendenwerken unbesetzt, befristete Arbeitsverträge wurden nicht verlängert, Renteneintritte vorgezogen und zahlreiche Aushilfen nicht weiter beschäftigt. Für die Studierendenwerke ist es daher ein wichtiges Zeichen der Unterstützung gewesen, dass Ende Juli 2020 die 30 Millionen Euro Corona-Soforthilfe in der zitierten Pressemitteilung bekannt gegeben worden war“, so Michael Postert, Vorsitzender der ARGE der Studierendenwerke.
Sowohl Hochschulen als auch die Studierenden gehen nun davon aus, dass die 30 Millionen Euro bereits an die Studierendenwerke verteilt wurden und adressieren entsprechende Ansprüche. Deshalb wollen die Geschäftsführenden darauf hinweisen, dass seit der offiziellen Ankündigung nur knapp 15 Prozent der Gesamtsumme für das Geschäftsjahr 2020 abgerufen werden konnten. Gegenüber den Studierendenwerken beruft sich das Wissenschaftsministerium in Bezug auf die Vorgehensweise bei der Verteilung auf haushaltsrechtliche Gründe. Demzufolge könne nur für ein ausgewiesenes Defizit im Zusammenhang mit der Pandemie ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Da die erheblichen Einsparmaßnahmen der Studierendenwerke in der Kostenrechnung allerdings nicht als Minus verbucht werden können, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der 30 Millionen Soforthilfe keine Verwendung finden wird.
Die Geschäftsführenden der betroffenen Studierendenwerke wissen es zu schätzen, dass das Land Baden-Württemberg die besonderen Herausforderungen der Pandemie wahrnimmt und im Notfall finanzielle Hilfen gewähren würde – auch wenn die bereitgestellten Gelder nun bei weitem nicht vollumfänglich verteilt werden können. Gleichzeitig unterstreichen sie die Bedeutung der von Ministerin Bauer in der bereits zitierten Pressemitteilung vom 20. Juli 2020 getroffenen Aussage: „Studierendenwerke können diesen Mehraufwand nicht mit eigener Kraft stemmen. Wir wollen, dass unsere Studierenden auch künftig starke Studierendenwerke als verlässliche soziale Dienstleister an ihrer Seite haben und dass sie ihr Studium unter den bestmöglichen Bedingungen abschließen können. Damit sichern wir auch die Attraktivität Baden-Württemberg als exzellenter Bildungs- und Forschungsstandort.“
Über die ARGE Studierendenwerke Süd-West – Arbeitsgruppe BaWü:
Die acht baden-württembergischen Studierendenwerke unterstützen gemeinsam rund 360.000 Studierende von 70 Universitäten und Hochschulen in ihrem Studium. Dabei stellen sie über 28.500 kostengünstige Wohnheimplätze zur Verfügung und betreiben 75 Mensen. Gemeinsam beschäftigen die Studierendenwerke rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die ARGE Studierendenwerke Süd-West – Arbeitsgruppe BaWü setzt sich aus sechs Studierendenwerken zusammen: Studierendenwerk Freiburg, Studierendenwerk Heidelberg, Studierendenwerk Karlsruhe, Studierendenwerk Mannheim, Studierendenwerk Seezeit Bodensee, Studierendenwerk Stuttgart. Länderübergreifend schließen sich die Arbeitsgruppen der Studierendenwerke Süd-West zusammen, um den fachlichen Austausch zu fördern und Synergien zu nutzen. Gemeinsames Ziel ist, allen Studierenden die bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung des Studiums zu bieten – insbesondere in sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Belangen.
Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in der Rechtsform einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ verfasst und unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Studierendenwerke im Land Baden-Württemberg (Studierendenwerksgesetz – StWG) festgelegt.
Pressekontakt:
ARGE Studierendenwerke Süd-West – Arbeitsgemeinschaft BaWü
Astrid Brandenburger M.A.
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Telefon: 0621 49072-500
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