Mainz (ots) – Das Telemedienänderungskonzept des ZDF wurde vom Fernsehrat einstimmig genehmigt. Er hat nach umfangreicher Prüfung festgestellt, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.
Das vom Intendanten vorgelegte Telemedienänderungskonzept sieht wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständiger audiovisueller Inhalte („Online-Only“), Verweildauer sowie der Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen vor. Gegenüber der im September 2019 vorgelegten Fassung wurde das nun genehmigte Konzept unter Berücksichtigung des vom Fernsehrat beauftragten Marktgutachtens, der eingegangenen Stellungnahmen Dritter sowie der Diskussionen in Ausschüssen und Plenum des Fernsehrates an mehreren Stellen modifiziert. Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates Marlehn Thieme hob hervor: „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig öffentlich-rechtliche Wissens- und Bildungsinhalte sind – und auch ihre digitale Verfügbarkeit. Der Fernsehrat hat in seinen Beratungen für das neue Telemedienkonzept u.a. darauf hingewirkt, dass die Archivfunktion für ZDF-Inhalte ausgeweitet und bildungsrelevante Beiträge möglichst unbegrenzt angeboten werden dürfen.“
Der Beschluss des Fernsehrates, das Marktgutachten sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Fernsehrates abrufbar. Das Telemedienänderungskonzept muss nun noch durch die Rechtsaufsicht geprüft werden, bevor es gemeinsam mit der Begründung des Fernsehrates im Internetauftritt des ZDF veröffentlicht werden darf.
Das Genehmigungsverfahren (der so genannte „Drei-Stufen-Test“) für das Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF war vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 13. September 2019 eingeleitet worden. Mit dem Telemedienänderungskonzept werden lediglich Teile des bestehenden Konzepts aus dem Jahr 2010 geändert bzw. ergänzt, im Übrigen behält das Telemedienkonzept vom 18. Mai 2010 seine Gültigkeit.
Informationen zum Drei-Stufen-Test-Verfahren: http://kurz.zdf.de/3ST/
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