StartseiteAuto und VerkehrCabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck / Wer Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert Versicherungsschutz

Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck / Wer Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert Versicherungsschutz - Prtaxi.de

Coburg (ots) – Autofahren mit offenem Verdeck, für viele ist es gelebte Freiheit. Knapp 2,2 Millionen Cabrios sind auf Deutschlands Straßen unterwegs (KBA, 1.1.2019). Doch irgendwann endet jede Autofahrt und die Parkplatzsuche beginnt.

Damit der Zweisitzer nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-COBURG Cabriofahrern darauf zu achten, wo sie parken: Knapp 3,2 Millionen Euro zahlt Deutschlands größter Autoversicherer jedes Jahr für gestohlene Cabrios bzw. für Diebstähle aus dem Cabrio.

Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. Autobesitzer mit abschließbarer Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offen lassen. Wer aber mehrere Stunden parkt, sollte das Dach schließen. Gleiches gilt bei Fahrten in Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel in Italien oder Polen.

Fans offener Verdecke sollten keine Taschen, Handys oder Ähnliches im Auto liegen lassen. Fest ein- oder angebaute Teile wie z.B. die Bordelektronik oder Fahrzeugassistenz- oder Infotainmentsysteme sind über die Teilkasko-Versicherung mitversichert. Macht ein Dieb dort lange Finger, stellt sich aber auch hier die Frage, wo und wie lange der Wagen geparkt wurde.

Fazit: Cabriofahrer, die ihr Verdeck schließen, können in punkto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und leichtfertig einen Autodiebstahl ermöglicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Es gibt auch pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Nach einem Regenguss Sitze und Teppichboden des Zweisitzers zu trocknen, macht deutlich weniger Spaß als eine Spritztour an schönen Sommertagen.

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Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

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